Benutzerordnung

Die Stadtbücherei Schärding ist eine öffentliche Einrichtung der Stadtgemeinde Schärding und versteht sich als Förderer des Lesens, der Weiterbildung und der Kultur. Sie möchte ihren Lesern durch Bereitstellung von anspruchsvoller Literatur den erforderlichen Lesestoff als Motivation zur Ausübung dieser wertvollen Kulturtechnik eröffnen.

  1. Die Öffnungszeiten der Stadtbücherei werden durch Aushang bekanntgemacht.

  2. Für die Benutzung der Stadtbücherei Schärding ist eine Einschreibung notwendig. Bei erstmaliger Einschreibung ist ein amtlicher Ausweis vorzulegen und eine Erklärung zu unterschreiben, wonach die allgemeine Benutzerordnung und die EDV-  unterstützte Verarbeitung der LeserInnen-Daten anerkannt werden. Für Jugendliche unter 14 Jahren ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich.

  3. Die Leserin/der Leser erhält einen Leserausweis, der bei jeder Entlehnung bzw. Rückgabe vorzuweisen ist. Dieser Leserausweis ist nicht übertragbar. Der Verlust eines Leserausweises ist der Stadtbücherei unverzüglich zu melden. Für die Neuausstellung eines  Leserausweises wird eine Gebühr verrechnet.

  4. Die Standartentlehndauer beträgt für Printmedien bei Jahreskartenbesitzern zwei Wochen, für CD’s/DVD’s/Tonies/Spielen eine Woche. Eine einmalige gratis Verlängerung alles Medien für eine Woche ist möglich.  Nach Ablauf dieser Frist wird die Medienrückgabe eingemahnt. Mit der zweiten Mahnung fallen Mahnkosten in der Höhe von 3 Euro an. 

  5. Für die Entlehnung bestimmter Medien, deren Wiederbeschaffung sehr kostenintensiv ist, ist eine Kaution zu hinterlegen, die bei der Rückgabe des jeweiligen Mediums zurückerstattet wird.

  6. Medien, die zum Informationsbestand gehören oder aus anderen Gründen nur in der Stadtbücherei benutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe ausgenommen sein.

  7. Im Interesse der Allgemeinheit wird eine sorgfältige und schonende Behandlung der Medien vorausgesetzt. Für beschädigte Medien ist Ersatz in der Höhe des von der Büchereileitung festgesetzten Betrages zu leisten. Stark beschädigte und daher irreparable, sowie  verlorene Medien, sind in ihrem Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.

  8. Die entliehenen Medien sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht an andere Personen weiterverliehen werden.

  9. Jeder Wohnungswechsel und jede Namensänderung ist der Stadtbücherei umgehend mitzuteilen.

  10. Benutzerinnen und Benutzer der Stadtbücherei sollen sich so verhalten, dass andere Benutzer nicht gestört oder beeinträchtigt werden.

  11. Die Stadtbücherei übernimmt für die in den Räumlichkeiten verlorengegangenen, beschädigten oder gestohlenen Gegenständen (Bekleidung, Taschen, Regenschirme etc.) keine Haftung.

  12. Benutzer, die gegen diese allgemeine Benutzerordnung wiederholt oder schwerwiegend verstoßen, können von der Leitung der Stadtbücherei für begrenzte Zeit oder auf Dauer von der Benutzung ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird das Leserkonto gesperrt.

  13. Den Anweisungen des Personals der Stadtbücherei ist Folge zu leisten.

  14. Die in der allgemeinen Benutzerordnung genannten Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der Stadtbücherei Schärding in der jeweils vom Stadtamt Schärding festgelegten Fassung. Diese ist in der Stadtbücherei ausgehängt.